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Nächste Fristen
Die Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt bestehen (20 Stunden alle 3 Jahre), wird aber für Immobilienmakler gestrichen. Der Bundestag stimmt am 11. Juni über das Bürokratierückbaugesetz ab. Die Nachweispflicht gegenüber der Behörde wird entschärft, die Aufbewahrungsfrist von Nachweisen auf 3 Jahre verkürzt.
Frist: 11. June 2026
Wohnimmobilienverwalter müssen die Fortbildungspflicht (20 Stunden/3 Jahre) weiterhin erfüllen und Nachweise für 3 Jahre aufbewahren. Immobilienmakler können die Weiterbildungspflicht zukünftig ignorieren. Nach Gesetzesverabschiedung müssen Prozesse entsprechend angepasst werden.
Der Münchner Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 2190 für den Bereich Engadiner Straße/Schweizer Platz mit einer Quote von 40 % gefördertem Wohnungsbau (München Modell Miete). Dies betrifft Immobilienentwickler und Projektträger, die in diesem Planungsgebiet Wohnungen errichten möchten und die Förderquote beachten müssen.
Projektträger und Immobilienentwickler müssen bei der Planung und Realisierung von Neubauvorhaben in diesem Planungsgebiet mindestens 40 % der Wohnbaugeschossfläche als geförderter Wohnraum im München Modell Miete realisieren.
Der Münchner Stadtrat beschließt einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 2199, der die Quote für geförderten Wohnungsbau von 10 % auf 40 % erhöht und diesen über das München-Modell Miete umzusetzen vorsieht. Dies betrifft Immobilienentwickler und Vermieter im Planungsgebiet Arcisstraße/Heßstraße/Luisenstraße/Schellingstraße durch neue Vorgaben zur Wohnraumförderung.
Immobilienentwickler und Vermieter im genannten Planungsgebiet müssen sicherstellen, dass 40 % der neu entstehenden Wohnbaugeschossfläche als geförderter Wohnraum im Rahmen des München-Modells Miete realisiert werden.
Ein Münchner Stadtrat-Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 2191 fordert eine Quote von 40 % geförderten Wohnraum statt ursprünglicher 10 % im München Modell Miete. Der Plan betrifft ein Areal südlich der Saarstraße und soll die Schaffung von etwa 100 statt nur 25 geförderten Wohnungen ermöglichen.
Immobilienentwickler und Vermieter im Planungsgebiet München-Saarstraße sollten die neuen Vorgaben zur Quote geförderten Wohnraums im München Modell Miete berücksichtigen, falls der Bebauungsplan verabschiedet wird.
Der München Stadtrat diskutiert die Situation der Sozialwohnungen und fordert eine dauerhafte Bindung geförderter Wohnungen nach österreichischem Vorbild. Der Bestand an Sozialwohnungen ist von 118.000 (1985) auf unter 50.000 gesunken; ein Änderungsantrag zielt auf bundesweite Regelungen für unbegrenzte Sozialbindung ab. Dies betrifft Vermieter und Hausverwaltungen bei der zukünftigen Verwaltung und Vermietung geförderter Wohnungsbestände.
Vermieter und Hausverwaltungen sollten zukünftige bundesrechtliche Änderungen zur dauerhaften Sozialbindung von Wohnungen beobachten und ihre Mietverträge und Verwaltungsrichtlinien entsprechend anpassen. Für München-tätige Unternehmen: Beratung zu potenziellen Auswirkungen auf Bestandsverwaltung einplanen.
Der Österreichische Städtetag 2026 diskutiert kommunale Finanzierungsfragen, darunter eine Reform der Grundsteuer mit geplanter Erhöhung der Hebesätze von 500 auf 750 Prozent (prognostizierte Mehreinnahmen: 396 Millionen Euro jährlich). Dies betrifft Immobilienbesitzer und Vermieter durch höhere Grundsteuerlasten.
Informieren Sie sich über geplante Grundsteuerreformen in Österreich und deren potenzielle Auswirkungen auf Ihre Immobilienbestände und Mietkalkulationen. Beobachten Sie die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess.
Die Wiener Gastronomie organisiert Public Viewings der Fußball-WM 2026 in verschiedenen Lokalen und Gastgärten. Die Wirtschaftskammer Wien hat eine Übersicht der teilnehmenden Betriebe zusammengestellt, um Gästen Möglichkeiten zum Live-Mitverfolgen der Spiele zu bieten. Dies ist eine Gelegenheit für Gastronomen, Umsätze zu steigern und neue Stammgäste zu gewinnen.
Für Gastronomen: Überprüfung der Liste unter www.wm-publicviewing.wien, ggf. Anmeldung eigener Public-Viewing-Angebote und Planung von Frühschoppen/Frühstück zu ungewöhnlichen Spielzeiten (z. B. 6 Uhr morgens).
Ab 1. Juli 2026 tritt in Wien eine neue Verordnung im Veranstaltungsgesetz in Kraft, die für Veranstaltungen mit 300+ Besuchern ein Awarenesskonzept und benannte Awarenessbeauftragte vorschreibt. Dies zielt auf mehr Sicherheit im Nachtleben und den Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ab. Unterstützungsmaterialien und Muster-Konzepte werden von der Stadt Wien bereitgestellt.
Frist: 1. July 2026
Betriebe mit Veranstaltungen ab 300 Besuchern müssen bis 1. Juli 2026 ein Awarenesskonzept erstellen, Awarenessbeauftragte benennen und Prozesse zur Handhabung von Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt implementieren. Muster-Konzepte und Unterstützungsmaterialien stehen ab Mitte Juni zur Verfügung.
So funktioniert es
Amtsblätter, IHK, Verbände und Behörden werden automatisch auf neue Inhalte geprüft.
Nur was tatsächlich Ihre Branche betrifft, wird weiterverarbeitet – der Rest wird verworfen.
Eine E-Mail, wenn es etwas zu tun gibt. Kein Rauschen, keine Massenmails.
Keine Werbemails. Kein Spam. Nur relevante Änderungen für Ihr Gewerbe.