Die automatische Überwachung wurde am 21. September 2026 eingestellt. Es kommen keine neuen Meldungen mehr hinzu. Der bestehende Meldungsbestand, Ratgeber, Glossar und die Hygiene-Schulung bleiben abrufbar.
Amtsecho hat täglich amtliche Quellen durchsucht und gemeldet, was für Ihre Branche relevant war.
Der Meldungsbestand bleibt frei zugänglich.
Restaurants, Bars, Cafés, Imbisse, Catering
Kälteanlagenbauer, Klimatechnik-Handwerksbetriebe
Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter
Nächste Fristen
Wien führt zum 1. Januar 2027 eine Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen ein. Bestehende Anbieter haben bis Ende Q1 2027 eine Übergangsfrist, neue Anbieter müssen sich ab 1. Januar 2027 registrieren. Wohnungen ohne gültige Registrierungsnummer dürfen nicht mehr auf Plattformen wie Airbnb angeboten werden; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro pro Fall.
Frist: 31. March 2027
Alle Wiener Vermieter, die Wohnungen auf Kurzzeitvermietungsplattformen (Airbnb, booking.com etc.) anbieten, müssen sich ab 1. Januar 2027 im neuen Wiener Kurzzeitvermietungsregister (WKVRG) registrieren lassen. Bestandsanbieter müssen ihre Registrierung bis 31. März 2027 abgeschlossen haben. Ohne Registrierungsnummer ist das Einstellen von Inseraten nicht mehr möglich. Prüfen Sie, welche Ihrer Wohnungen kurzzeitvermietet werden, und leiten Sie das Registrierungsverfahren rechtzeitig ein.
Eine redaktionelle Berichtigung der Milchprodukteverordnung vom September 2026 korrigiert eine Verweisung auf Nummern in den Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften. Diese technische Anpassung betrifft die Kennzeichnung von Milchprodukten im Handel, einschließlich der Gastronomie, hat aber keine neuen Pflichten zur Folge.
Wien erhöht die Ortstaxe (Beherbergungsabgabe) schrittweise ab 2027, wodurch die jährlichen Einnahmen von 41,1 Millionen Euro auf knapp 94 Millionen Euro steigen. Die Abgabe wird von Beherbergungsbetrieben eingezogen, aber vom Gast bezahlt. Zusätzliche Einnahmen fließen in Infrastruktur, Kultur und Services.
Frist: 1. January 2027
Beherbergungsbetriebe sollten ihre Systeme zur Ortstaxe-Einziehung überprüfen und sich auf die gestaffelte Erhöhung ab 2027 vorbereiten; genaue Erhöhungssätze und Stichtage sind in dieser Meldung nicht konkretisiert und sollten bei der Stadt Wien erfragt werden.
Der Beitrag fasst aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen zusammen. Ein Berliner Gericht entschied, dass befristete möblierte Vermietung in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig ist; die Gerichte prüfen dabei auch, ob die Mieten das Dreifache der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigen. Eigennutzung, Bestandsschutz und der jeweilige Regelungskontext spielen eine Rolle.
Ab dem 1.1.2027 müssen Energieausweise digital und maschinenlesbar ausgestellt werden mit deutlich erweiterten Inhaltsanforderungen (Primärenergie, Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien u.a.). Für Makler, Vermieter und Verkäufer ändern sich die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, und die Ausstellungspflicht wird auch auf Verlängerungen von Miet- und Leasingverträgen ausgedehnt. Alte Energieausweise bleiben nach Übergangsregel gültig und können weiterverwendet werden.
Frist: 1. January 2027
Makler und Immobilienverwaltung müssen ab 1.1.2027 die Ausstellung von Energieausweisen auf digitale maschinenlesbare Formate umstellen; Prozesse für erweiterte Inhaltsanforderungen implementieren (Primärenergie in kWh/m²/a, Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien); Anzeigensysteme für Pflichtangaben gemäß § 87 GModG (Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf statt Endenergie) ab 2027 neu einstellen; Mietverträge und Leasingverträge mit Verlängerungsklauseln prüfen und sicherstellen, dass bei Verlängerung ein Energieausweis vorliegt oder neu ausgestellt wird.
Der Artikel erläutert das Konzept des seriellen Sanierens als Methode zur wirtschaftlicheren und schnelleren Gebäudesanierung von Wohnbeständen. Hausverwalter und Wohnungsunternehmen erhalten damit ein Werkzeug, um den Sanierungsstau zu reduzieren – mit um 33 Prozent geringeren Kosten und halbierten Baustellenzeiten gegenüber konventionellen Verfahren. Die Wirtschaftlichkeit hängt allerdings von Skalierungseffekten ab und wird derzeit durch den KfW-SerSan-Bonus unterstützt, der 15 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten abdeckt.
Prüfung des Portfolios auf Eignung für serielle Sanierung (1.000–2.000 m² Nutzfläche, Mehrfamilienhäuser 1950–1980er Jahre mit einfachen Geometrien); Informationen zur KfW-SerSan-Bonus-Förderung einholen; Vorbereitung auf digitale 3D-Aufmaße und Fassadenvorfertigung für künftige Sanierungsprojekte.
Die Bundesregierung plant eine Schärfung des Mietpreisbremsen- und Mietwucherrechts mit neuen Bußgeldregelungen und vereinfachten Voraussetzungen für die Verfolgung von Mietwucher. Eine Expertengruppe soll bis 31.12.2026 konkrete Gesetzentwürfe vorbereiten; das Maximalbußgeld für Mietwucher soll von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.
Frist: 31. December 2026
Vermieter sollten ihre Mietfestsetzungspraxis überprüfen und dokumentieren, insbesondere bei Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen. Nach Verabschiedung des Gesetzes (voraussichtlich 2026/2027) müssen Mietverträge auf Konformität mit den neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Mietwucher überprüft werden.
Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet Wiener Gastronomiebetriebe ab dem 12. Februar 2027, vom Gast mitgebrachte Behälter für Take-Away-Speisen und Getränke kostenfrei zu befüllen und deutlich darauf hinzuweisen. Ein Jahr später müssen auch eigene Mehrwegalternativen angeboten werden. Die Stadt Wien bietet kostenlose Aufkleber an, um freiwillig Mehrwegoptionen zu kennzeichnen.
Frist: 12. February 2027
Betriebsablauf und Preislisten für Take-away bis 12.02.2027 prüfen und anpassen: (1) Kundenfreundliche Annahme von mitgebrachten Behältern etablieren, (2) gut sichtbare Hinweisschilder anbringen (kostenlose Aufkleber bei Stadt Wien bestellen), (3) Speisekarte um Mehrwegoption mit Kennzeichnung erweitern. Ein Jahr später (2028) müssen auch Betriebseigene Mehrwegbehälter bereitgestellt werden.
So funktioniert es
Amtsblätter, IHK, Verbände und Behörden wurden automatisch auf neue Inhalte geprüft.
Nur was tatsächlich eine Branche betraf, wurde weiterverarbeitet – der Rest verworfen.
Eine E-Mail, wenn es etwas zu tun gab. Kein Rauschen, keine Massenmails.
Der Benachrichtigungsdienst wurde eingestellt. Die bis dahin erfassten Meldungen bleiben frei zugänglich — ohne Anmeldung.